Bitte treten Sie in Kontakt mit uns, damit wir Ihnen individuell einen Kostenvoranschlag in Bezug auf Ihre Anforderungen machen können.
AGB´s:
§ 1 Umfang und Gültigkeit
1.1 Alle Lieferungen und Leistungen von COOPER COPTER erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechts- verbindlich, wenn sie von COOPER COPTER schriftlich (per Brief oder E-Mail) bestätigt werden. Sie verpflichten COOPER COPTER nur zu dem in den Projektvereinbarungen angegebenen Umfang. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausgeschlossen. Diese AGB und insbesondere der Ausschluss der AGB des Kunden gelten auch für zukünftige Vertragsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
1.2 Wir sind berechtigt, diese AGB mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Änderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, die mit einem Hinweis auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs verbunden ist, widerspricht.
§ 2 Leistung und Prüfung
2.1 Die Ausarbeitung (grafische Aufbereitung, Schnitt und Vertonung) eines Videos erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten, bindenden Informationen, Unterlagen u. Hilfsmittel, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit, d.h. Mo. – Fr. von 10:00 – 18:00 Uhr und auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen hat.
2.2 Grundlage für die Erstellung von Fotografien und Videos ist die schriftliche Projektbeschreibung, die COOPER COPTER aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Genehmigungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche berechtigen COOPER COPTER, Termin- und Preisvereinbarungen entsprechend anzupassen. Mündliche Zusicherungen von Mitarbeitern von COOPER COPTER sind stets unverbindlich.
2.3 Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt in Form einer unterschriebenen Rücksendung des erstellten Angebots (Projektbeschreibung) in Brief- oder Email sowie einer formlosen, unterzeichneten Auftragserteilung durch den Auftraggeber auf seinem Briefpapier bzw. mit seinem Briefkopf. Der Auftraggeber akzeptiert mit der Auftragserteilung die AGB von COOPER COPTER ausnahmslos. Änderungen, Spezialwünsche oder gesonderte Regelungen bedürfen der Schriftform und sind nur in gegenseitigem Einverständnis möglich.
2.4 Für die Erstellung von beauftragten Luftbilder bzw. der gewünschten Bilddaten gelten besondere Ausführungsbedingungen als vereinbart, um die allgemeine Sicherheit und den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen. Insbesondere werden Bilderflüge nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Auflagen durchgeführt. Die Vorschriften können bei uns eingesehen werden. Der Auftraggeber ist insbesondere gehalten, folgende generelle Ausführungskonstanten im Vorfeld zu berücksichtigen:
• Flüge vor Sonnenaufgang oder nach Sonnenuntergang nur mit Ausnahmegenehmigung • kein Flug bei Regen
• Flüge bis Windstärke maximal 30 km/h
• es muss immer Sichtkontakt zur Videodrohne bestehen (Sichtflug nach VFR Regeln)
• Überflug von Personen nur mit Genehmigung
Allgemeine Verkaufs- und Leistungsbedingungen
2.5 Erstellte Filme bedürfen bei Übernahme durch den Auftraggeber einer Abnahmeprüfung. Etwa auftretende Mängel, (z.B. Abweichungen von der genehmigten Projektbeschreibung) sind vom Auftraggeber
dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen. Nach Mängelbehebung ist eine neuerliche Abnahme erforderlich. Erfolgt keine weitere Meldung gilt das Produkt als abgenommen. Änderungen nach Abnahme durch den Auftraggeber werden gesondert in Rechnung gestellt.
2.6 Die Übergabe der erstellten Fotografien und Filme erfolgt in vorab vereinbarter Form. Das Rohmaterial verbleibt, sofern COOPER COPTER die Aufnahmen oder Dreh des Materials übernommen oder veranlasst hat, im Besitz von COOPER COPTER. Eine Übergabe des Rohmaterials erfolgt nur bei entsprechender Vereinbarung und ist kein regulärer Vertragsgegenstand.
2.7 Nach erfolgter Prüfung und Abnahme durch den Auftraggeber wird das Projekt inkl. digitalisiertem Rohmaterial etc. unwiderrufbar gelöscht. Der Auftraggeber kann das Projekt auf Wunsch für spätere Änderungen temporär lagern lassen, hierfür wird eine gesonderte Gebühr erhoben, welche sich pro Jahr & Gigabyte-Einheit berechnet.
§ 3 Preise, Steuern und Gebühren
3.1 Alle Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Sie gelten nur für den (die) vorliegenden Auftrag (Aufträge).
3.2 Gegebenenfalls anfallende Kosten für besondere Aufwendungen, die für das Erstellen der Fotografien und Videos notwendig werden, sind nach Absprache vom Auftraggeber zu übernehmen. Hierunter fallen beispielsweise GEMA-Gebühren, Honorare für Komparsen/ Schauspieler, Gebühren für Drehgenehmigungen, besondere Ausrüstung, etc.
§ 4 Liefertermin
4.1 Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vertraglich vereinbarten Terminen alle notwendigen Unterlagen vollständig und gemäß Leistungsbeschreibung schriftlich zur Verfügung stellt. Die Lieferzeit verlängert sich um den Zeitraum, um den sich die Zuarbeit oder die Vorarbeit des Auftraggebers verzögert. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
4.2 Sind von uns Leistungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik, externen Genehmigungsverfahren und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung.
4.3 Bei größeren Aufträgen, die mehrere Teilprojekte umfassen, ist COOPER COPTER berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu legen.
4.4 Die Lieferung erfolgt zu einem vorab festgelegten und gemeinsam vereinbarten Zeitpunkt. Sofern der Auftraggeber keinen Zeitpunkt für die Abgabe nennt, wird dieser durch COOPER COPTER festgelegt und dem Auftraggeber mitgeteilt.
§ 5 Zahlung, Aufrechnung
5.1 Das Honorar ist, sofern nicht anders vereinbart, bei Auftragserteilung zu 50% als Anzahlung der Leistung fällig und ohne Abzug zahlbar. Honorarrechnungen sind mit Übergabe der Bilddaten sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Auslagen wie z.B. Lieferantenrechnungen, Reisekosten etc. werden mit der Honorarrechnung ausgewiesen und ebenfalls nach Erhalt und ohne Abzug fällig.
5.2 Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Auf Nachweis kann auch höherer Schaden geltend gemacht werden. Für den Fall, dass die Zahlung der Rechnung nicht vollständig und binnen der genannten Zahlungsfrist erfolgt, verfallen sämtliche gewährten Rabatte auf den Rechnungsbetrag.
5.3 Sofern der Zahlungsverzug eine maximale Frist von 60 Tagen überschreitet ist COOPER COPTER dazu berechtigt, den ausstehenden Rechnungsbetrag durch eine Inkassogesellschaft einfordern zu lassen.
Anfallende Zusatzgebühren sowie die anfallenden Kosten durch die Inkassogesellschaft sind vom Auftraggeber zu tragen.
5.4 COOPER COPTER ist berechtigt, bei Zahlungseinstellung, Vergleichs- oder Insolvenzanmeldungen des Auftraggebers weitere Leistungen von einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig zu machen, die COOPER COPTER für den gesamten, bei Fertigstellung der Leistung geschuldeten Betrag absichert. Wird diese Sicherheit nicht in angemessener Frist erbracht, ist COOPER COPTER nach entsprechender Ablehnungsandrohung berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.
5.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, unbestreitbar oder von uns anerkannt sind.
§ 6 Urheberrecht und Nutzung
.1 Das Copyright/Urheberrecht für veröffentlichte und privat genutzte, von COOPER COPTER selbst erstellte Fotografien, Videosequenzen und Grafiken bleibt allein bei COOPER COPTER. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Fotografien, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung von COOPER COPTER nicht gestattet. COOPER COPTER überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Vergütung über. Der Auftraggeber ist verpflichtet, COOPER COPTER auf Vervielfältigungen als Urheber zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt COOPER COPTER zu Schadensersatz. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
6.2 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass COOPER COPTER die erstellten Fotografien und gestalteten Filme als Referenz anführen und vorführen kann.
6.3 Der Auftraggeber versichert durch die Auftragserteilung, dass er zu den COOPER COPTER erteilten Aufträgen und allen damit zusammenhängenden Rechtsgeschäften und Verfügungen berechtigt ist, dass ihm insbesondere etwaige urheberrechtlichen Nutzungsrechte zustehen.
6.4 In keinem Fall ist COOPER COPTER verpflichtet, Untersuchungen über Urheberrechtsverletzungen oder sonstigen Schutzverletzungen anzustellen.
6.5 Der Auftraggeber trägt das volle und alleinige Risiko der urheberrechtlichen und schutzrechtlichen Zulässigkeit des erteilten Auftrags und stellt COOPER COPTER in allen Fällen von der Inanspruchnahme durch Dritte, insbesondere Urheberrechts- und Schutzrechtsinhaber frei.
6.6 Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde ausgeschlossen werden.
§ 7 Rücktrittsrecht
7.1 Bei Stornierung eines Auftrags werden alle bis dahin angefallenen Kosten und bereits erbrachte Leistungen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und ein Ausfallhonorar gestaffelt wie folgt fällig:
• bis 14 Tage vor Auftragstermin 20% netto des Honorars
• bis 7 Tage vor Auftragstermin 30% netto des Honorars
• bis 3 Tage vor Auftragstermin 50% netto des Honorars
• bis 48 Stunden vor Auftragstermin 70% netto des Honorars • bis 24 Stunden vor Auftragstermin 100% netto des Honorars
7.2 Für den Fall der schuldhaften Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit ist der Auftraggeber berechtigt, vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach dem vereinbarten Liefertermin, die vereinbarten Leistungen in wesentlichen Teilen, ohne Verschulden des Auftraggebers, nicht erbracht worden sind.
7.3 Tritt durch Streik, externen Genehmigungsverfahren und Fällen höherer Gewalt ein nicht nur vorübergehendes Leistungshindernis ein, so wird COOPER COPTER von seiner Leistungspflicht frei. Im Falle des vorübergehenden Leistungshindernisses verlängert sich die Leistungsfrist um den Zeitraum des Bestehens des Leistungshindernisses. Alle bis dahin angefallenen Kosten und bereits erbrachte Leistungen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
§ 8 Gewährleistung, Änderungen, Mängelrügen
8.1 Mängelrügen sind schriftlich zu erheben. Offensichtliche Mängel hat der Auftraggeber innerhalb einer Frist von 31 Tagen schriftlich zu rügen.
8.2 Für Filme und Fotografien, die durch den Auftraggeber bzw. Dritte nachträglich verändert worden sind, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.
§ 9 Zusammenarbeit / Verschwiegenheit
9.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm übertragenen Aufgaben und Leistungen in enger Fühlungsnahme mit dem Auftraggeber zu erbringen und den Auftraggeber unaufgefordert über den jeweiligen Sachstand, insbesondere über alle wesentlichen Vorgänge rechtzeitig zu unterrichten.
9.2 Der Auftragnehmer ist zur vertraulichen Behandlung (Verschwiegenheit) der ihm im Rahmen dieses Vertrages überlassenen oder zugänglich gewordenen und nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Unterlagen, Daten oder Kenntnisse verpflichtet.
§ 10 Haftung für Schäden
10.1 Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
10.2 Soweit keine Hauptleistungspflichten betroffen sind, ist die Haftung für COOPER COPTER für Fälle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt auch für das Handeln unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
10.3 Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
10.4 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland ausgeführt wird. Gerichtsstand ist der Sitz von COOPER COPTER / Hamburg.
12.2 Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung der Ziff. 3 etwas anderes ergibt.
12.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
§ 13 Schriftformklausel
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen und aller Verträge sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich festgehalten werden.
Stand: 20.06.2022